Geschäftsführer, Webdesigner & Web-Entwickler, staatlich geprüfter Mediengestalter
In der digitalen Welt gehört Facebook in vielen Fällen zur täglichen Arbeit dazu. So gibt es unter anderem umfangreiche Möglichkeiten, Werbung im Social Network einzubinden und so Angebote oder auch Produkte zu bewerben. Der Facebook Pixel spielt hierbei eine große Rolle – und somit auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die sich direkt auf den Facebook Pixel auswirkt. Um diesen korrekt und datenschutzkonform einzubinden, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten – und einiges zu beachten.
Dies wird in diesem Text näher beleuchtet und es wird erklärt, was im Bezug auf die DSGVO und den Facebook Pixel alles von Bedeutung ist.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine juristische Beratung dar. Rechtliche Details sollten im Zweifel durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten überprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
Bei einem Tracking Pixel handelt es sich um ein Skript, also ein Stück Code. Dieses Skript arbeitet auf der eigenen Webseite und stellt eine Verbindung zu einer anderen Anwendung her. So funktioniert auch der Facebook Pixel. Durch die Einbindung ist eine Anbindung an Facebook gegeben und die Optimierung eigener Werbekampagnen wird möglich.
Der Datenschutz spielt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle. Daher sollte man bei der Einbindung stets darauf achten, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Facebook Pixel DSGVO-konform einbinden.
Für jedes Werbekonto gibt es genau einen Facebook Pixel. Dieses Pixel kann auf mehreren Webseiten genutzt werden und ein individuelles Tracking ist dabei ebenso möglich. Sobald das Pixel auf der Webseite eingebunden wurde, startet bereits das Tracking. Auch dann, wenn man diese Daten noch gar nicht nutzen oder auch tracken an sich möchte. Jedoch können die Daten dann zu einem späteren Zeitpunkt noch analysiert und verwendet werden. Ein direktes Einbinden in die eigene Webseite ist also empfehlenswert.
Durch die Nutzung des Facebook Pixel bieten sich zwei Optionen: ein Retargeting wird hierdurch möglich und es können Werbekampagnen auf bessere Conversions hin optimiert werden.
Das Retargeting macht es möglich, Webseiten-Besucher:innen zu erkennen und zu markieren. So kann gezielte Werbung für einzelne Besucher:innen ausgespielt werden, die auf die Interessen und Bedürfnisse dieser User:innen angepasst ist. Besonders effektiv ist die Werbung dann, wenn sie zudem auch noch auf die Inhalte der Webseite angepasst ist. Für die Conversion ist das Facebook Pixel sinnvoll, da durch dieses dies gesteckten Ziele auf einer Webseite analysiert werden können, wodurch eine bessere Erreichbarkeit erreicht wird. Ziele können beispielsweise Registrierungen sein, Newsletter-Anmeldungen oder auch der Kauf von Produkten.
Hierdurch wird es möglich, die Conversionsrate zu steigern und beispielsweise mehr Anmeldungen für den Newsletter zu erreichen. Die Optimierung auf dieses Ziel ist dank des Facebook Pixels komfortabler möglich.
Um von den Vorteilen des Facebook Pixels profitieren zu können, muss dieses zunächst installiert werden. Das ist glücklicherweise relativ simpel möglich und kann schnell erledigt werden.
Nutzt man das Pixel nun zum ersten Mal, muss es erst einmal erstellt werden. In diesem Verlauf muss man als Nutzer:in den Facebook Nutzungsbedingungen zustimmen. Das Pixel kann man jetzt individuell benennen und muss außerdem die URL der eigenen Webseite eingeben. Das Pixel ist nun fertig eingerichtet und man erhält eine entsprechende Bestätigung.
Anschließend ist es möglich, das Facebook Pixel in die eigene Webseite zu integrieren. Dazu gibt es drei Möglichkeiten. Für die Nutzung mit Magento, Shopify oder auch BigCommerce oder auch mit dem Google Tag Manager sowie Segment, ist die Entscheidung für „Eine Integration oder Tag Manager nutzen“ korrekt. Andernfalls wählt man „Code kopieren und einfügen“ aus. Dieser Weg wird im Folgenden genauer erklärt.
Zudem gibt es die Option, die Installationsanleitung an Entwickler:innen oder Web-Designer:innen (der eigenen WordPress Agentur) weiterzuleiten, damit diese das Pixel installieren können.
Insgesamt ist die Installation des Facebook Pixels in vier Schritten erledigt.
Als Erstes ist der Bereich „Finde den Header-Code für deine Webseite“ von Bedeutung. Facebook fordert hier dazu auf, den Header-Bereich auf der eigenen Webseite zu finden – hier muss das Facebook Pixel eingebaut werden. Ist dieser Bereich gefunden und der Code kann bearbeitet werden, steht Schritt 2 auf dem Programm.
Dazu wird der Basis-Code des FB Pixels im Header-Bereich der eigenen Webseite platziert. Der Code dazu ist in einem Kasten zu finden und muss kopiert und danach auf der Webseite eingefügt werden. Innerhalb des Codes findet man auch direkt die Pixel-ID von Facebook oder kann diese im Werbekonto unter dem Punkt „Pixel“ auf der linken Seite oben finden.
Der eingebundene Code wird dann bestätigt und kann im Anschluss überprüft werden. Dazu gibt man die URL der Webseite in das vorhandene Feld ein und klickt auf den Button. Danach erfolgt eine kurze Überprüfung, ob Facebook das Pixel-Skript erreichen kann. Der Status wechselt dann im Regelfall von „Noch keine Aktivität“ auf „Aktiv“ und das Feld wechselt die Farbe von rot zu grün.
Falls dies nicht so ist, kann man einige Minuten warten und den Check erneut durchführen. Ansonsten findet man dann auf der Unterseite „Pixel“ den aktuellen Status.
Bedeutsam ist für die Nutzung des FB Pixels in jedem Fall die Datenschutzgrundverordnung – also die DSGVO. Es gibt in dieser Hinsicht einiges zu beachten, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Um das Facebook Pixel datenschutzkonform einzubinden, folgen nun einige Tipps – allerdings handelt es sich keinesfalls um eine Rechtsberatung.
Gemäß eines aktuellen EuGH-Urteils ist es erforderlich, ein Opt-in von den Nutzer:innen einzuholen. Dafür kann im besten Fall ein Plugin genutzt werden, wenn WordPress verwendet wird. Damit ist es simpel, ein Opt-in der User:innen einzuholen und das Facebook Pixel korrekt zu verwenden. Geeignet sind dazu unter anderem die Cookie Consent Plugins von Borlabs, von Cookiebot oder auch das Plugin von DSGVO-Pixelmate.
Es ist somit nicht zulässig, den Facebook Pixel „ungefragt“ an den Nutzer auszuspielen. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden.
Befasst man sich ein wenig mit der Thematik, kann das Facebook Pixel ganz einfach für die eigene Webseite genutzt und dort eingebunden werden. Es braucht dazu nur wenige Schritte und die Verwendung ist danach direkt möglich.
In jedem Fall sollte man sich jedoch auch mit der DSGVO in diesem Zusammenhang befassen, sodass es auch rechtlich keine Probleme gibt. So ist es möglich, dass FB Pixel rechtlich korrekt zu nutzen, wenn eine Opt-in Zustimmung der Besucher:innen der Webseite vorliegt. Dafür empfiehlt sich beispielsweise ein WordPress Plugin, das die Umsetzung erleichtert.
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