Double Opt-in

Was ist Double Opt-in?

Der Begriff Double Opt-in bezieht sich auf die Einwilligung von Nutzer:innen in doppelter Form. Zunächst einmal werden hierbei die Kontaktinformationen bereitgestellt, im nächsten Schritt erfolgt dann die Bestätigung hierüber noch einmal separat. Unter anderem kommt das Double Opt-in Verfahren zum Einsatz, wenn ein Newsletter angeboten wird, den man abonnieren möchte. Hierzu muss sich ein:e Nutzer:in zunächst mit den eigenen Daten wie Name und E-Mail Adresse anmelden und dann – daher die Bezeichnung double für doppelte – diese Datenübergabe noch einmal bestätigen. Dies erfolgt in aller Regel über eine zugesandte E-Mail, in der dann ein Link zur Bestätigung angeklickt werden muss.

Rechtlich setzt das Double Opt-in Verfahren um, dass ein:e User:in doppelt zustimmen muss, zum Beispiel einen Newsletter eines Unternehmens zu erhalten. Erfolgt die Verifizierung mittels Double Opt-in nicht, kann sich der Anbieter sogar strafbar machen. Das Double Opt-in Verfahren ist somit zwingend erforderlich, wenn rechtskonforme Newsletter und Co. angeboten und verschickt werden (sollen).

Double Opt-in soll störende Werbung vermeiden

Durch die Umsetzung des Double Opt-in Verfahrens soll verhindert werden, dass User:innen unerwünschte und unzumutbare Werbung erhalten – beispielsweise durch wahllos zugesandte Newsletter an E-Mail Adressen aus Adresshandelsgeschäften. Durch die zusätzliche Bestätigung wird sichergestellt, dass nur ein:e Anwender:in selber die Anmeldung zum Newsletter aufgibt – denn ohne die doppelte Bestätigung wird die Eintragung nicht vollständig umgesetzt und der Newsletter kann an diese Adresse – zumindest rechtlich in Ordnung – nicht verschickt werden.

Grundsätzlich wird das Double Opt-in Verfahren durch zwei einzelne Schritte umgesetzt:

  • Ein:e Nutzer:in meldet sich zunächst auf einer Webseite für einen Newsletter an und gibt dazu die eigene E-Mail-Adresse, eventuell auch noch weitere Daten wie Geschlecht, Name oder ähnliches an und sendet das Formular danach ab, um den Newsletter fortan erhalten zu können.
  • Anschließend wird seitens des Anbieters eine Bestätigungsmail verschickt. Darin ist dann zumeist ein Link enthalten, der angeklickt werden muss. Erst hierdurch kann das Newsletter-Abonnement tatsächlich aktiviert werden und der Newsletter kann fortan an die E-Mail-Adresse versandt werden. Vorher ist das Double Opt-in Verfahren nicht abgeschlossen.