Der Begriff Double Opt-in bezieht sich auf die Einwilligung von Nutzer:innen in doppelter Form. Zunächst einmal werden hierbei die Kontaktinformationen bereitgestellt, im nächsten Schritt erfolgt dann die Bestätigung hierüber noch einmal separat. Unter anderem kommt das Double Opt-in Verfahren zum Einsatz, wenn ein Newsletter angeboten wird, den man abonnieren möchte. Hierzu muss sich ein:e Nutzer:in zunächst mit den eigenen Daten wie Name und E-Mail Adresse anmelden und dann – daher die Bezeichnung double für doppelte – diese Datenübergabe noch einmal bestätigen. Dies erfolgt in aller Regel über eine zugesandte E-Mail, in der dann ein Link zur Bestätigung angeklickt werden muss.
Rechtlich setzt das Double Opt-in Verfahren um, dass ein:e User:in doppelt zustimmen muss, zum Beispiel einen Newsletter eines Unternehmens zu erhalten. Erfolgt die Verifizierung mittels Double Opt-in nicht, kann sich der Anbieter sogar strafbar machen. Das Double Opt-in Verfahren ist somit zwingend erforderlich, wenn rechtskonforme Newsletter und Co. angeboten und verschickt werden (sollen).
Durch die Umsetzung des Double Opt-in Verfahrens soll verhindert werden, dass User:innen unerwünschte und unzumutbare Werbung erhalten – beispielsweise durch wahllos zugesandte Newsletter an E-Mail Adressen aus Adresshandelsgeschäften. Durch die zusätzliche Bestätigung wird sichergestellt, dass nur ein:e Anwender:in selber die Anmeldung zum Newsletter aufgibt – denn ohne die doppelte Bestätigung wird die Eintragung nicht vollständig umgesetzt und der Newsletter kann an diese Adresse – zumindest rechtlich in Ordnung – nicht verschickt werden.
Grundsätzlich wird das Double Opt-in Verfahren durch zwei einzelne Schritte umgesetzt:
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